Die Veranlagung ist das Verfahren, mit dem das Finanzamt deine Einkommensteuer festsetzt. Grundlage ist die abgegebene Steuererklärung. Geregelt in § 25 ff. EStG, unterscheidet das Gesetz zwischen Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung und der besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschliessung.
Welche Veranlagungsarten gibt es?
- Einzelveranlagung: Standard für Ledige; jeder Ehepartner kann sie aber auch wählen (§ 26a EStG)
- Zusammenveranlagung: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner — Anwendung des Splitting-Tarifs (§ 26b EStG)
- Besondere Veranlagung: nur im Jahr der Eheschliessung wählbar (seit 2013 abgeschafft, aber Altfälle relevant)
- Pflichtveranlagung: bei Nebeneinkünften > 410 Euro, Lohnsteuerklasse III/V/VI etc.
Wann lohnt welche Form?
Die Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting ist meist günstiger, wenn die Einkommen stark unterschiedlich sind. Bei nahezu gleichen Einkommen ist der Effekt gering, und die Einzelveranlagung kann z. B. bei hohen aussergewöhnlichen Belastungen oder Verlustverrechnungen vorteilhaft sein. Tipp: ELSTER rechnet beide Varianten automatisch durch — prüfe vor Abgabe beide Optionen. Verwandt: Ehegattensplitting, Steuererklärung.


