Steuerlexikon

Wirtschaftsjahr

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Das Wirtschaftsjahr ist der Zeitraum, für den ein Unternehmen seinen Jahresabschluss aufstellt und den steuerlichen Gewinn ermittelt. Geregelt ist es in § 4a EStG und § 7 KStG. Standard ist das Kalenderjahr, aber unter bestimmten Voraussetzungen ist ein abweichendes Wirtschaftsjahr zulässig.

Wann ist ein abweichendes Wirtschaftsjahr möglich?

  • Land- und Forstwirte: gesetzlich vom 1. Juli bis 30. Juni
  • Gewerbetreibende mit Handelsregistereintrag: mit Zustimmung des Finanzamts (wirtschaftliche Gründe erforderlich, z. B. Saisongeschäft)
  • Freiberufler: zwingend Kalenderjahr (kein Wahlrecht)
  • Umstellung löst ein Rumpfwirtschaftsjahr aus (weniger als 12 Monate)

Welche Steuerfolgen hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr?

Der Gewinn aus einem abweichenden Wirtschaftsjahr gilt für die Einkommensteuer als im Kalenderjahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Bei Kapitalgesellschaften bleibt es bei der Veranlagung zum Endjahr. Tipp: Eine Umstellung lohnt sich nur bei deutlichen wirtschaftlichen Vorteilen — der Aufwand für Rumpf-WJ, Anpassung der Buchhaltung und neue Stichtage ist erheblich. Verwandt: Jahresabschluss, Buchführung.

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Kar Heinz