Steuerlexikon

Doppelte Haushaltsführung

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Wenn du für deinen Job in einer anderen Stadt wohnst und am Erstwohnort deinen Lebensmittelpunkt hast, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Die Kosten für die Zweitwohnung kannst du steuerlich absetzen.

Was kannst du geltend machen?

  • Unterkunft: Miete + Nebenkosten, max. 1.000 Euro/Monat.
  • Heimfahrten: eine Familienheimfahrt pro Woche mit Pendlerpauschale.
  • Umzugskosten bei Bezug der Zweitwohnung.
  • Verpflegungspauschale für die ersten 3 Monate.

Was sind die Voraussetzungen?

Du musst dich am Erstwohnsitz finanziell am Haushalt beteiligen (mind. 10 % der Kosten) — sonst erkennt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nicht an. Pure Schlafstellen bei Eltern reichen nicht. Verwandt: Auswärtstätigkeit.

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Kar Heinz