Die Gewinnermittlung ist die Methode, mit der du den steuerpflichtigen Gewinn deines Unternehmens berechnest. Welche Methode du nutzen darfst (oder musst), hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab.
Welche Methoden gibt es?
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach Zufluss-/Abfluss-Prinzip
- Betriebsvermögensvergleich (Bilanz): Vergleich des Betriebsvermögens am Anfang und Ende des Jahres, mit doppelter Buchführung
- Durchschnittssätze (§ 13a EStG): nur für Land- und Forstwirte
Wer muss bilanzieren?
Bilanzpflicht trifft alle Kaufleute (z. B. eingetragene Kaufleute, OHG, KG, GmbH, AG) und Gewerbetreibende, die 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn pro Jahr überschreiten (Grenzen ab 2024). Freiberufler dürfen unabhängig vom Umsatz immer EÜR machen. Verwandt: Jahresabschluss, Bilanz.


