Steuerlexikon

GmbH-Spaltung

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GmbH-Spaltung bezeichnet die Aufteilung einer GmbH in zwei oder mehrere Gesellschaften nach §§ 123 ff. UmwG. Du unterscheidest Aufspaltung (Mutter erlischt) und Abspaltung (Mutter bleibt) – beide steuerlich nach § 15 UmwStG geregelt.

Wann nutzt du sie?

Klassische Fälle: Trennung eines Vermietungsbereichs vom operativen Geschäft, Vorbereitung eines Verkaufs, Streit zwischen Gesellschaftern oder Aufbau einer Holdingstruktur. Du gewinnst Flexibilität und reduzierst Risiken.

Wie funktioniert die Steuerneutralität?

Mit Antrag auf Buchwertfortführung werden stille Reserven nicht aufgedeckt. Voraussetzung: doppelte Teilbetriebseigenschaft – sowohl das was bleibt als auch was geht müssen Teilbetriebe sein.

Welche Sperrfristen gelten?

Nachspaltungsveräußerungssperre von fünf Jahren nach § 15 Abs. 2 UmwStG. Verkaufst du innerhalb dieser Frist Anteile an einem Teilbetrieb, wird die Spaltung rückwirkend besteuert. Plane den zeitlichen Ablauf sauber.

Verwandt: Abspaltung, Umwandlung.

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Kar Heinz