Handwerkerleistungen in deinem privaten Haushalt fördert der Staat über § 35a EStG: Du bekommst 20 % der Arbeitskosten bis maximal 1.200 Euro pro Jahr direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen — nicht als Werbungskosten, sondern als Steuerermäßigung.
Was zählt als Handwerkerleistung?
- Renovierung, Erhaltung und Modernisierung (Maler, Bodenleger, Sanitär)
- Reparaturen an Haushaltsgeräten
- Schornsteinfeger, Wartung der Heizung
- Garten- und Wegebauarbeiten
Was sind die wichtigsten Bedingungen?
- Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten — Materialkosten zählen nicht mit
- Überweisung statt Bar — Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an
- Leistung muss in deinem inländischen oder EU-/EWR-Haushalt erbracht werden
- Keine Doppelförderung: Wenn KfW oder andere Programme den Auftrag fördern, entfällt der Steuerbonus
Tipp: Für haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzkraft, Gartenpflege) gibt es zusätzlich 20 % von 20.000 Euro, also bis 4.000 Euro Steuerermäßigung. Verwandt: Häusliches Arbeitszimmer.


