Steuerlexikon

Handwerkerleistungen

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Handwerkerleistungen in deinem privaten Haushalt fördert der Staat über § 35a EStG: Du bekommst 20 % der Arbeitskosten bis maximal 1.200 Euro pro Jahr direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen — nicht als Werbungskosten, sondern als Steuerermäßigung.

Was zählt als Handwerkerleistung?

  • Renovierung, Erhaltung und Modernisierung (Maler, Bodenleger, Sanitär)
  • Reparaturen an Haushaltsgeräten
  • Schornsteinfeger, Wartung der Heizung
  • Garten- und Wegebauarbeiten

Was sind die wichtigsten Bedingungen?

  • Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten — Materialkosten zählen nicht mit
  • Überweisung statt Bar — Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an
  • Leistung muss in deinem inländischen oder EU-/EWR-Haushalt erbracht werden
  • Keine Doppelförderung: Wenn KfW oder andere Programme den Auftrag fördern, entfällt der Steuerbonus

Tipp: Für haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzkraft, Gartenpflege) gibt es zusätzlich 20 % von 20.000 Euro, also bis 4.000 Euro Steuerermäßigung. Verwandt: Häusliches Arbeitszimmer.

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Kar Heinz