Steuerlexikon

Jastrowsche Klausel

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Die Jastrowsche Klausel ist eine Sonderform der Strafklausel im Berliner Testament. Sie verspricht den Kindern, die beim Tod des erstversterbenden Elternteils auf ihren Pflichtteil verzichten, ein erhöhtes Vermächtnis nach dem Tod des längerlebenden Elternteils — fällig erst bei dessen Ableben. Ziel ist es, Pflichtteilsanforderungen zu vermeiden und gleichzeitig die Erbschaftsteuer-Freibeträge optimal zu nutzen.

Wie funktioniert die Jastrowsche Klausel?

  • Beide Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein (Berliner Testament)
  • Kinder, die nach dem ersten Todesfall keinen Pflichtteil fordern, erhalten ein zusätzliches Vermächtnis
  • Das Vermächtnis wird erst beim Tod des zweiten Elternteils fällig
  • Beim Erstversterbenden mindert es als Nachlassverbindlichkeit die Erbschaftsteuer

Welche Steuerwirkung hat das?

Der Trick: Das aufgeschobene Vermächtnis gilt steuerlich als Erwerb vom Erstversterbenden — du nutzt also den Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind nach § 16 ErbStG ein zweites Mal beim Tod des Längerlebenden. Ohne Klausel ginge dieser Freibetrag verloren. Tipp: Lass die Klausel notariell formulieren und beziffere das Vermächtnis konkret — pauschale Formulierungen werden vom Finanzamt regelmäßig nicht anerkannt. Verwandt: Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer.

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Kar Heinz