Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Selbstständige und kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer: Du stellst Rechnungen ohne USt aus, musst keine USt-Voranmeldungen abgeben — verlierst aber den Vorsteuerabzug.
Welche Umsatzgrenzen gelten?
- Vorjahresumsatz maximal 22.000 Euro
- Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr maximal 50.000 Euro
- Bei Neugründung Hochrechnung auf das ganze Jahr
Wann lohnt sich der Verzicht?
Hauptsächlich, wenn du Geschäftskunden hast (denen die USt auf der Rechnung egal ist) und hohe Investitionen oder Wareneinkäufe planst — dann ziehst du die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ab. Bei Privatkunden ist die Kleinunternehmerregelung meist günstiger, weil deine Preise effektiv 19 % unter denen der Konkurrenz liegen können. Verzicht bindet dich 5 Jahre. Verwandt: Umsatzsteuer, Einnahmen-Überschuss-Rechnung.


