Steuerlexikon

Krankenversicherungsbeitrag

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Der Krankenversicherungsbeitrag ist der Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder die Prämie zur privaten Krankenversicherung (PKV). Er sichert Behandlungs-, Arznei- und Krankenhauskosten ab. Steuerlich gehören die Beiträge zu den Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG und sind in voller Höhe vom zu versteuernden Einkommen abziehbar — soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen.

Wie hoch ist der Beitrag 2026?

  • GKV-Allgemeinbeitrag: 14,6 Prozent (je 7,3 Prozent Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
  • Pflegeversicherung: 3,6 Prozent (Kinderlose ab 23 Jahren plus 0,6 Prozent)
  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,5 Euro/Monat (69.750 Euro/Jahr)

Wie wirkt sich der Beitrag steuerlich aus?

Der Arbeitnehmeranteil zur GKV plus die Pflegeversicherung mindern dein zu versteuerndes Einkommen als Sonderausgaben. Bei PKV-Versicherten gilt das nur für den Anteil, der die Basisabsicherung abdeckt — Komfort-Tarife (Einzelzimmer, Chefarzt) sind nicht abziehbar. Selbstständige tragen den Beitrag in voller Höhe selbst, können ihn dafür aber auch komplett als Sonderausgabe ansetzen. Tipp: Beitragsrückerstattungen mindern im Auszahlungsjahr den Sonderausgabenabzug. Verwandt: Lohnsteuer, Lohnnebenkosten.

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Kar Heinz