Die Lieferschwelle regelt seit Juli 2021 EU-weit einheitlich, ab wann du Umsatzsteuer im Bestimmungsland deiner Kunden abführen musst. Wer als Online-Händler an Privatkunden in andere EU-Staaten liefert, muss ab einem Nettoumsatz von 10.000 Euro pro Jahr (alle EU-Staaten zusammen) die Umsatzsteuer des jeweiligen Bestimmungslandes berechnen.
Was ändert sich beim Überschreiten?
- Unterhalb der Schwelle: deutsche USt (19 % bzw. 7 %) auf alle EU-Verkäufe an Privatkunden
- Oberhalb: USt-Satz des Kundenlandes (z. B. 21 % NL, 22 % IT, 20 % AT)
- Schwelle wird sofort beim Überschreiten wirksam — nicht erst im Folgejahr
Wie meldest du die Auslands-USt?
Über den One-Stop-Shop (OSS) beim Bundeszentralamt für Steuern: Eine einzige quartalsweise Meldung deckt alle EU-Staaten ab, du musst dich nicht in jedem Land registrieren. Tipp: Bei stark schwankenden Umsätzen lohnt sich die freiwillige OSS-Teilnahme von Anfang an, um keine Schwelle zu verpassen. Verwandt: Umsatzsteuer, Innergemeinschaftliche Lieferung.


