Steuerlexikon

Lohnabführungsverpflichtung

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Lohnabführungsverpflichtung bezeichnet die Pflicht des Arbeitgebers, einbehaltene Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen. Rechtsgrundlage ist § 41a EStG. Die Frist hängt von deiner jährlichen Lohnsteuersumme ab.

Welche Anmeldezeiträume gelten?

Mehr als 5.000 Euro Lohnsteuer pro Jahr: monatlich (bis zum 10. des Folgemonats). Mehr als 1.080 Euro, aber bis 5.000 Euro: vierteljährlich. Bis 1.080 Euro pro Jahr: jährlich – einmal pro Jahr bis Ende Januar.

Was passiert bei Verspätung?

Ab dem ersten Tag nach Fristablauf fallen Verspätungszuschläge (bis 10 %, max. 25.000 Euro) und Säumniszuschläge von 1 % pro Monat an. Bei wiederholten Verstößen droht eine Schätzung der Lohnsteuer durch das Finanzamt.

Wie meldest du sauber?

Per ELSTER elektronisch, mit Aufzeichnung im Lohnkonto. Achte auf vollständige Erfassung von Sachbezügen, Reisekosten und geldwerten Vorteilen – sonst drohen Nachforderungen in der Lohnsteuer-Außenprüfung.

Verwandt: Lohnsteuer, Sachbezug.

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Kar Heinz