Ein Sachbezug ist eine Zuwendung des Arbeitgebers, die nicht in Geld, sondern in Form einer Sache oder Leistung erfolgt. Sachbezüge zählen grundsätzlich zum Arbeitslohn, profitieren aber von einer monatlichen Freigrenze und besonderen Bewertungsregeln nach § 8 Abs. 2 EStG.
Wie hoch ist die Sachbezugs-Freigrenze 2024?
- 50 Euro pro Monat pro Arbeitnehmer — komplett lohnsteuer- und sozialabgabenfrei
- Achtung Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 50,01 Euro wird der gesamte Betrag steuerpflichtig
- Gutscheine und Geldkarten sind nur begünstigt, wenn sie das ZAG-Kriterium erfüllen (kein offenes Zahlungsmittel)
- Zusätzlich gilt: 60-Euro-Freigrenze für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen (Geburtstag, Hochzeit)
Welche Sachbezüge sind typisch?
Klassiker sind Tank- und Einkaufsgutscheine, Essensmarken, Mitarbeiterrabatte und der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen. Beim Dienstwagen greift nicht die 50-Euro-Grenze, sondern die 1-%-Regel oder das Fahrtenbuch. Tipp: Dokumentiere monatliche Sachbezüge lückenlos — bei Lohnsteuer-Außenprüfungen ist die 50-Euro-Grenze ein Standard-Prüfungsfeld. Verwandt: Geldwerter Vorteil, Lohnsteuer.


