Die Lohnsteuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer dein Arbeitgeber monatlich vom Brutto abzieht. Sie ist nur ein Vorabzug — die endgültige Steuer wird mit der Einkommensteuererklärung berechnet.
Welche Klassen gibt es?
- Klasse 1: Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende
- Klasse 2: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag
- Klasse 3 / 5: Verheiratete (Hauptverdiener: 3, Zweitverdiener: 5)
- Klasse 4: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (Standard)
- Klasse 4 mit Faktor: gerechtere Verteilung — kaum Nachzahlung
- Klasse 6: für den zweiten und jeden weiteren Job
Wann lohnt sich ein Wechsel?
Verheiratete sollten Klasse 3/5 nur wählen, wenn ein Partner deutlich mehr verdient — sonst droht eine hohe Nachzahlung. Bei Änderung der Lebenssituation (Heirat, Scheidung, Kinder) den Wechsel beim Finanzamt beantragen — gilt ab dem Folgemonat. Achtung: Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt, ein Klassenwechsel sollte daher frühzeitig erfolgen. Verwandt: Faktorverfahren, Lohnsteuer.


