Das Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, mit dem du unbestrittene Geldforderungen schnell und kostengünstig durchsetzen kannst. Es bildet die Brücke zwischen außergerichtlicher Mahnung und der Zwangsvollstreckung — und ist für Unternehmer ein Standardwerkzeug im Forderungsmanagement. Steuerlich relevant wird es, wenn du Forderungen abschreibst oder mit einer Rückstellung bewertest.
Wie läuft das Mahnverfahren ab?
- Antrag auf Mahnbescheid beim zentralen Mahngericht (online über online-mahnantrag.de)
- Zustellung des Mahnbescheids — Schuldner hat zwei Wochen Widerspruchsfrist
- Kein Widerspruch: Vollstreckungsbescheid beantragen
- Bei Widerspruch: Wechsel ins streitige Verfahren vor dem zuständigen Gericht
Was kostet das Mahnverfahren?
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert: Bei 500 Euro fallen ca. 23 Euro an, bei 5.000 Euro rund 73 Euro. Das ist deutlich günstiger als eine direkte Klage. Achtung: Sobald der Schuldner Widerspruch einlegt, entstehen volle Gerichts- und Anwaltskosten. Tipp: Vorher schriftlich mit Frist mahnen — kommt der Schuldner in Verzug, kannst du Verzugszinsen (9 Prozent über Basiszinssatz für B2B) und Mahnkosten zusätzlich geltend machen. Verwandt: Festsetzungsfrist, Rückstellungen.


