Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV) ist eine Anstellung mit einem monatlichen Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und liegt seit Januar 2024 bei 538 Euro, ab 2025 bei 556 Euro.
Wie wird der Minijob besteuert?
- 2 % Pauschalsteuer (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) — meist vom Arbeitgeber getragen
- Alternative: individuelle Versteuerung nach Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber zahlt ca. 30 % Pauschalabgaben (Renten-, Krankenversicherung, Umlagen)
Wann lohnt sich der Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit?
Standardmäßig zahlt der Arbeitnehmer einen Eigenanteil von 3,6 % zur Rentenversicherung. Du kannst dich befreien lassen — sammelst dann aber keine vollen Rentenpunkte. Wichtig: Überschreitet dein Verdienst die Grenze regelmäßig, kippt der Status, und der Job wird voll sozialversicherungspflichtig. Verwandt: Lohnsteuer, Kurzarbeitergeld.


