Steuerlexikon

Offene Handelsgesellschaft

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Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personenhandelsgesellschaft nach §§ 105 ff. HGB. Mindestens zwei Gesellschafter betreiben unter gemeinschaftlicher Firma ein Handelsgewerbe — und haften dafür persönlich, unmittelbar und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Steuerlich ist die OHG transparent: Gewinne werden nicht auf Gesellschaftsebene, sondern direkt bei den Gesellschaftern besteuert.

Wie wird die OHG gegründet?

  • Mindestens zwei Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen)
  • Kein gesetzliches Mindestkapital
  • Eintragung im Handelsregister (Abteilung A) zwingend
  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Gesellschaftsvertrag formfrei möglich, schriftlich aber dringend empfohlen

Wie wird die OHG besteuert?

Die OHG selbst zahlt Gewerbesteuer, aber keine Körperschaftsteuer. Der Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt und den Gesellschaftern zugerechnet — dort unterliegt er der Einkommensteuer als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die gezahlte Gewerbesteuer kannst du teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG, Faktor 4,0). Tipp: Bei hohen Gewinnen die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG prüfen — sie senkt die Steuerlast auf nicht entnommene Gewinne auf 28,25 Prozent. Verwandt: Gewerbesteuer, Einkommensteuer.

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Kar Heinz