Steuerlexikon

Pendlerpauschale

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Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ist die wichtigste Werbungskosten-Pauschale für Arbeitnehmer. Du setzt sie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an — egal ob du mit Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß kommst.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2024?

  • 0,30 Euro pro Entfernungskilometer für die ersten 20 km
  • 0,38 Euro pro Entfernungskilometer ab dem 21. Kilometer (befristet bis 2026)
  • Nur die einfache Strecke zählt — nicht Hin- und Rückweg
  • Höchstbetrag pro Jahr: 4.500 Euro (entfällt bei Nutzung eines eigenen Pkw)

Was zählt als kürzeste Verbindung?

Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke darfst du nur ansetzen, wenn sie verkehrsgünstiger ist (z. B. Autobahn statt Landstraße). Tipp: Liegen deine Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, lohnt die Auflistung nicht — bei 18 km einfacher Strecke und 230 Arbeitstagen kommst du bereits auf 1.242 Euro. Verwandt: Werbungskostenpauschbetrag, Fahrtenbuch.

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Kar Heinz