Steuerlexikon

Personalkosten

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Personalkosten sind sämtliche Aufwendungen, die dir als Arbeitgeber durch die Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen. Sie sind die zweitgrößte Kostenposition vieler Unternehmen und in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Was gehört alles zu den Personalkosten?

  • Bruttolöhne und -gehälter einschließlich Sonderzahlungen
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (rund 21 %)
  • Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschutz), U3 (Insolvenz)
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft (branchenabhängig)
  • Geldwerte Vorteile, Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge
  • Reisekosten-Erstattungen, Fortbildungen, Schutzkleidung

Wie wirken Personalkosten auf deine Steuer?

Personalkosten mindern in voller Höhe deinen Gewinn — und damit Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Achtung: Lohnsteuer und Sozialabgaben musst du fristgerecht abführen — Säumniszuschläge von 1 % pro Monat sind nicht abzugsfähig. Verwandt: Lohnsteuer, Lohnnebenkosten.

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Kar Heinz