Eine Privatentnahme liegt vor, wenn du als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter Geld, Waren, Leistungen oder Wirtschaftsgüter aus dem Betrieb für private Zwecke entnimmst. Sie ist gewinnneutral bei Geld, aber steuerwirksam bei Sachen und Nutzungen.
Wie werden Sachentnahmen besteuert?
- Geldentnahmen: steuerneutral, mindern nur das Kapitalkonto
- Sachentnahmen (z. B. Warenmuster): mit Teilwert als Betriebseinnahme zu erfassen
- Nutzungsentnahmen (z. B. Firmenwagen privat): nach 1-%-Regel oder Fahrtenbuch
- Entnahme eines Wirtschaftsguts ins Privatvermögen: deckt stille Reserven auf und löst Steuer aus
Wann droht eine Überentnahme nach § 4 Abs. 4a EStG?
Entnimmst du mehr, als du an Gewinn und Einlagen zusammen hast, gelten Schuldzinsen nicht mehr voll als Betriebsausgaben. Stattdessen werden 6 % der Überentnahme als nicht abziehbar hinzugerechnet (Mindestbeschränkung). Tipp: Vor jeder größeren Privatentnahme das Kapitalkonto prüfen — sonst verlierst du den Schuldzinsenabzug für Kontokorrentkredite. Verwandt: Einkommensteuer, Einzelunternehmen.


