Steuerlexikon

Riester-Rente

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Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge nach §§ 79 ff. EStG. Sie kombiniert direkte Zulagen mit einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug und richtet sich vor allem an rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte.

Wie hoch sind die Riester-Zulagen?

  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr
  • Kinderzulage: 185 Euro pro vor 2008 geborenem Kind, 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro bis zum 25. Lebensjahr
  • Voraussetzung: mindestens 4 % des Vorjahresbruttos (max. 2.100 Euro) in den Vertrag einzahlen

Wie wirkt der Sonderausgabenabzug?

Beiträge und Zulagen werden zusammen bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgabe anerkannt. Das Finanzamt prüft automatisch ("Günstigerprüfung"), ob Zulage oder Steuervorteil höher ist — der bessere Wert wird angesetzt. Achtung Nachversteuerung: Bei vorzeitiger Auflösung oder Auswanderung außerhalb der EU musst du alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. In der Auszahlungsphase ist die Rente voll mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Verwandt: Altersvorsorgeaufwendungen, Einkommensteuer.

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Kar Heinz