Einen Schätzungsbescheid erlässt das Finanzamt nach § 162 AO, wenn du deine Mitwirkungspflichten verletzt — typischerweise, weil du keine Steuererklärung abgegeben oder Belege nicht vorgelegt hast. Der Bescheid ist voll wirksam und führt fast immer zu einer höheren Steuer als bei ordnungsgemäßer Erklärung.
Was schätzt das Finanzamt wie?
- Umsätze und Gewinne werden anhand von Branchenwerten und Vorjahren ermittelt
- In der Regel wird ein Sicherheitszuschlag von 10 bis 20 % aufgeschlagen
- Bei groben Verstoßen sind auch höhere Zuschläge zulässig (BFH-Rechtsprechung)
- Der Bescheid ergeht oft unter Vorbehalt der Nachprüfung — du kannst die korrekte Erklärung nachreichen
Wie reagierst du auf einen Schätzungsbescheid?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe musst du Einspruch einlegen und unbedingt die Steuererklärung nachreichen — sonst wird der Bescheid bestandskräftig. Beantrage parallel die Aussetzung der Vollziehung, damit du nicht sofort zahlen musst. Tipp: Bei fehlender Reaktion drohen zusätzlich Verspätungszuschläge (mindestens 25 Euro pro Monat) und Zwangsgelder bis 25.000 Euro. Verwandt: Steuererklärung, Finanzamt.


