Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist die Sonderbesteuerung für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschafts-Anteilen, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Geregelt in § 3 Nr. 40 EStG, ersetzt es seit 2009 das frühere Halbeinkünfteverfahren für betriebliche Beteiligungen.
Wann gilt das Teileinkünfteverfahren?
- Anteile an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen
- Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG (Beteiligung mindestens 1 % in den letzten 5 Jahren)
- Auf Antrag bei Beteiligungen ab 25 % oder bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab 1 %
- Nicht anwendbar auf Streubesitz-Aktien im Privatvermögen — dort greift die 25-%-Abgeltungssteuer
Wie wird besteuert?
40 % der Einnahmen bleiben steuerfrei, 60 % werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Spiegelbildlich sind 60 % der zugehörigen Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Tipp: Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz unter 41,67 % ist das TEV-Wahlrecht (für 25-%-Beteiligungen) günstiger als die Abgeltungssteuer — Zinsen für die Anteilsfinanzierung kannst du dann teilweise absetzen, was bei der Abgeltungssteuer nicht geht. Verwandt: Abgeltungssteuer, Halbeinkünfteverfahren.


