Steuerlexikon

Teileinkünfteverfahren

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Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist die Sonderbesteuerung für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschafts-Anteilen, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Geregelt in § 3 Nr. 40 EStG, ersetzt es seit 2009 das frühere Halbeinkünfteverfahren für betriebliche Beteiligungen.

Wann gilt das Teileinkünfteverfahren?

  • Anteile an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen
  • Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG (Beteiligung mindestens 1 % in den letzten 5 Jahren)
  • Auf Antrag bei Beteiligungen ab 25 % oder bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab 1 %
  • Nicht anwendbar auf Streubesitz-Aktien im Privatvermögen — dort greift die 25-%-Abgeltungssteuer

Wie wird besteuert?

40 % der Einnahmen bleiben steuerfrei, 60 % werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Spiegelbildlich sind 60 % der zugehörigen Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Tipp: Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz unter 41,67 % ist das TEV-Wahlrecht (für 25-%-Beteiligungen) günstiger als die Abgeltungssteuer — Zinsen für die Anteilsfinanzierung kannst du dann teilweise absetzen, was bei der Abgeltungssteuer nicht geht. Verwandt: Abgeltungssteuer, Halbeinkünfteverfahren.

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Kar Heinz