Steuerlexikon

Thesaurierung

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Thesaurierung bezeichnet die Einbehaltung von Gewinnen in der Gesellschaft – statt einer Ausschüttung an die Gesellschafter. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist sie der wichtigste Hebel für steuerliche Vermögensbildung.

Wie hoch ist die Steuerlast?

Auf thesaurierte Gewinne fällt nur Körperschaftsteuer (15 % plus Soli) und Gewerbesteuer (ca. 14 %) – in Summe rund 30 %. Bei Ausschüttung kommen weitere 26,375 % Abgeltungsteuer obendrauf, die Gesamtlast steigt auf ca. 48 %.

Was ist mit Personengesellschaften?

Auch Personengesellschaften können nach § 34a EStG thesaurieren – mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 %. Bei späterer Entnahme wird mit 25 % nachversteuert. Mit dem § 1a KStG-Optionsmodell wirst du sogar als GmbH besteuert.

Wann lohnt es sich?

Wenn du Gewinne reinvestieren willst – in eigene Geschäfte, Tochterfirmen oder Wertpapierdepots. Bei reinem Konsum-Ziel ist die Thesaurierung wirkungslos: Sobald du auszahlst, fällt die volle Steuer an.

Verwandt: Thesaurierungsbegünstigung, Optionsmodell § 1a KStG.

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Kar Heinz