Steuerlexikon

Umsatzsteuerbefreiung

Inhaltsverzeichnis

Teile diesen Artikel

Eine Umsatzsteuerbefreiung bedeutet, dass bestimmte Umsätze nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Geregelt sind die Befreiungen in § 4 UStG. Wichtig: Echte Befreiungen lassen den Vorsteuerabzug zu (z. B. Exporte), unechte Befreiungen schliessen ihn aus (z. B. Arzthonorare).

Welche Umsätze sind umsatzsteuerfrei?

  • Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern (§ 4 Nr. 14 UStG)
  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 UStG)
  • Bank- und Versicherungsleistungen, Kredite, Wertpapierumsätze
  • Schul- und Bildungsleistungen, gemeinnützige Tätigkeiten
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen und Exporte ins Drittland (echte Befreiung)

Wann lohnt sich ein Verzicht auf die Befreiung?

Bei unechten Befreiungen kannst du nach § 9 UStG zur Steuerpflicht optieren — sinnvoll, wenn du hohe Vorsteuerbeträge aus Investitionen geltend machen willst (z. B. Vermieter einer gewerblich genutzten Immobilie). Tipp: Prüfe vor jeder Investition, ob die Option zur Steuerpflicht netto vorteilhaft ist — eine vorschnelle Option bindet dich für 10 Jahre nach § 15a UStG. Verwandt: Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung.

Sie wollen sich über eine exklusive Betreuung durch unsere Kanzlei informieren?

Dann bewerben Sie sich jetzt auf eine kostenlose Potenzialanalyse. Wir schauen uns Ihre individuelle Situation an und beraten Sie zu Ihren offenen Fragen.

Kar Heinz