Eine Umsatzsteuerbefreiung bedeutet, dass bestimmte Umsätze nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Geregelt sind die Befreiungen in § 4 UStG. Wichtig: Echte Befreiungen lassen den Vorsteuerabzug zu (z. B. Exporte), unechte Befreiungen schliessen ihn aus (z. B. Arzthonorare).
Welche Umsätze sind umsatzsteuerfrei?
- Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern (§ 4 Nr. 14 UStG)
- Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 UStG)
- Bank- und Versicherungsleistungen, Kredite, Wertpapierumsätze
- Schul- und Bildungsleistungen, gemeinnützige Tätigkeiten
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und Exporte ins Drittland (echte Befreiung)
Wann lohnt sich ein Verzicht auf die Befreiung?
Bei unechten Befreiungen kannst du nach § 9 UStG zur Steuerpflicht optieren — sinnvoll, wenn du hohe Vorsteuerbeträge aus Investitionen geltend machen willst (z. B. Vermieter einer gewerblich genutzten Immobilie). Tipp: Prüfe vor jeder Investition, ob die Option zur Steuerpflicht netto vorteilhaft ist — eine vorschnelle Option bindet dich für 10 Jahre nach § 15a UStG. Verwandt: Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung.


