Eine unentgeltliche Wertabgabe liegt vor, wenn ein Unternehmer Gegenstände oder Leistungen seines Unternehmens für private Zwecke oder für Dritte ohne Bezahlung verwendet. Geregelt in § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG, wird sie umsatzsteuerlich wie eine entgeltliche Lieferung oder sonstige Leistung behandelt — du musst also Umsatzsteuer abführen.
Welche Fälle sind typisch?
- Entnahme von Waren aus dem Betriebsvermögen für den Privatgebrauch
- Private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs (1-%-Regel oder Fahrtenbuch)
- Sachgeschenke an Geschäftsfreunde über 35 Euro netto
- Unentgeltliche Leistungen an Personal für dessen privaten Bedarf
Wie wird die Bemessungsgrundlage ermittelt?
Massgebend ist der Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten oder, wenn kein Einkaufspreis ermittelbar ist, die Selbstkosten zum Zeitpunkt der Entnahme (§ 10 Abs. 4 UStG). Bei sonstigen Leistungen sind die entstandenen Kosten anzusetzen — anteilig bei gemischter Nutzung. Tipp: Ohne Vorsteuerabzug beim Einkauf entfällt die Wertabgabe-Besteuerung — dokumentiere daher genau, für welche Anschaffungen du Vorsteuer gezogen hast. Verwandt: Umsatzsteuer, Fahrtenbuch.


