Steuerlexikon

Verlustabzug § 10d EStG

Inhaltsverzeichnis

Teile diesen Artikel

Verlustabzug § 10d EStG erlaubt dir, Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen anderer Jahre zu verrechnen. Das Steuerrecht kennt zwei Wege: Verlustrücktrag in das Vorjahr und Verlustvortrag in alle Folgejahre.

Wie funktioniert der Verlustrücktrag?

Du kannst bis zu 10 Mio. Euro Verlust in das Vorjahr zurücktragen (bei Zusammenveranlagung 20 Mio.). Der Rücktrag mindert das zu versteuernde Einkommen rückwirkend und löst eine Steuer-Rückerstattung aus. Optional: Du verzichtest und nimmst alles in den Vortrag.

Wie funktioniert der Verlustvortrag?

Verluste, die nicht zurückgetragen werden, gehen unbegrenzt in die Zukunft. Allerdings darfst du sie nur bis zur Mindestbesteuerung verrechnen: 1 Mio. Euro voll, darüber nur 60 % des Restgewinns. Der Rest bleibt vortragsfähig.

Was musst du beachten?

Bei Anteilseignerwechsel kann § 8c KStG den Verlustvortrag bei Kapitalgesellschaften vollständig vernichten – mit der Sanierungsklausel als möglicher Rettung. Plane Strukturen daher sauber.

Verwandt: Verlustverrechnung, Sanierungsklausel.

Sie wollen sich über eine exklusive Betreuung durch unsere Kanzlei informieren?

Dann bewerben Sie sich jetzt auf eine kostenlose Potenzialanalyse. Wir schauen uns Ihre individuelle Situation an und beraten Sie zu Ihren offenen Fragen.

Kar Heinz