Steuerlexikon

Verlustverrechnung

Inhaltsverzeichnis

Teile diesen Artikel

Die Verlustverrechnung ermöglicht es dir, negative Einkünfte einer Einkunftsart mit positiven Einkünften zu saldieren und so deine Steuerlast zu senken. Geregelt in § 10d EStG, kennt das deutsche Steuerrecht drei Mechanismen: horizontaler Verlustausgleich, vertikaler Verlustausgleich und periodenübergreifend Verlustrücktrag bzw. -vortrag.

Wie funktioniert die Verlustverrechnung?

  • Horizontaler Ausgleich: Verluste innerhalb derselben Einkunftsart (z. B. zwei Mietobjekte)
  • Vertikaler Ausgleich: Verluste mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten im selben Jahr
  • Verlustrücktrag: ins Vorjahr, max. 1 Mio. Euro (Ledige) bzw. 2 Mio. Euro (Verheiratete)
  • Verlustvortrag: zeitlich unbegrenzt in Folgejahre, aber mit Mindestbesteuerung (60 % der 1 Mio. übersteigenden Verluste sofort verrechenbar)

Welche Verluste sind eingeschränkt?

Sonderregeln gelten u. a. für Aktienverluste (nur mit Aktiengewinnen verrechenbar), Termingeschäfte und Verluste aus Liebhaberei. Auch verlustreiche Steuerstundungsmodelle sind nach § 15b EStG nur eingeschränkt nutzbar. Tipp: Beantrage den Verlustrücktrag aktiv, wenn dein Vorjahr lukrativ war — sonst geht das Finanzamt automatisch vom Vortrag aus. Verwandt: Einkommensteuer, Liebhaberei.

Sie wollen sich über eine exklusive Betreuung durch unsere Kanzlei informieren?

Dann bewerben Sie sich jetzt auf eine kostenlose Potenzialanalyse. Wir schauen uns Ihre individuelle Situation an und beraten Sie zu Ihren offenen Fragen.

Kar Heinz