Die Verlustverrechnung ermöglicht es dir, negative Einkünfte einer Einkunftsart mit positiven Einkünften zu saldieren und so deine Steuerlast zu senken. Geregelt in § 10d EStG, kennt das deutsche Steuerrecht drei Mechanismen: horizontaler Verlustausgleich, vertikaler Verlustausgleich und periodenübergreifend Verlustrücktrag bzw. -vortrag.
Wie funktioniert die Verlustverrechnung?
- Horizontaler Ausgleich: Verluste innerhalb derselben Einkunftsart (z. B. zwei Mietobjekte)
- Vertikaler Ausgleich: Verluste mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten im selben Jahr
- Verlustrücktrag: ins Vorjahr, max. 1 Mio. Euro (Ledige) bzw. 2 Mio. Euro (Verheiratete)
- Verlustvortrag: zeitlich unbegrenzt in Folgejahre, aber mit Mindestbesteuerung (60 % der 1 Mio. übersteigenden Verluste sofort verrechenbar)
Welche Verluste sind eingeschränkt?
Sonderregeln gelten u. a. für Aktienverluste (nur mit Aktiengewinnen verrechenbar), Termingeschäfte und Verluste aus Liebhaberei. Auch verlustreiche Steuerstundungsmodelle sind nach § 15b EStG nur eingeschränkt nutzbar. Tipp: Beantrage den Verlustrücktrag aktiv, wenn dein Vorjahr lukrativ war — sonst geht das Finanzamt automatisch vom Vortrag aus. Verwandt: Einkommensteuer, Liebhaberei.


