Steuerlexikon

Wahlrecht

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Ein steuerliches Wahlrecht ist eine Option, bei der das Gesetz dem Steuerpflichtigen zwischen mehreren Behandlungsvarianten eine Auswahl überlässt. Wahlrechte finden sich quer durchs EStG, KStG, UStG und HGB — von der Abschreibungsmethode bis zur Veranlagungsart. Die Ausübung erfolgt meist in der Steuererklärung oder Bilanz und ist oft mehrere Jahre bindend.

Welche Wahlrechte sind besonders wichtig?

  • Abschreibungsmethode: linear oder degressiv (befristet 2020-2022, 2024-2024)
  • Gewinnermittlungsart: EÜR oder Bilanzierung
  • Veranlagung: Einzel- oder Zusammenveranlagung bei Ehepartnern
  • Ist- oder Sollversteuerung bei der Umsatzsteuer
  • Option zur Steuerpflicht nach § 9 UStG bei Vermietung an Unternehmer

Wann musst du dich entscheiden?

Viele Wahlrechte musst du bei der Erstabgabe der Steuererklärung oder im Rahmen der Bilanzaufstellung ausüben. Eine spätere Änderung ist nur eingeschränkt möglich — manche Optionen binden dich für 5 oder 10 Jahre. Tipp: Plane Wahlrechtsausübungen immer mehrjährig durch — ein kurzfristig vorteilhaftes Wahlrecht kann über die Bindungsfrist höchst nachteilig werden. Verwandt: Abschreibung, Veranlagung.

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Kar Heinz