Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf das Innehaben einer Wohnung neben der Hauptwohnung. Rechtsgrundlage ist Artikel 105 Abs. 2a GG sowie die jeweilige kommunale Satzung. Sie soll die kommunalen Kosten für Infrastruktur abdecken, die Zweitwohnungsinhaber nutzen, ohne mit ihrem Hauptwohnsitz dort gemeldet zu sein.
Wer muss Zweitwohnungsteuer zahlen?
- Inhaber einer Nebenwohnung im Sinne des Melderechts
- Unabhängig davon, ob die Wohnung gemietet oder Eigentum ist
- Auch Studenten, Wochenpendler und Ferienwohnungs-Eigennutzer betroffen
- Befreiungen oft für Verheiratete (Erwerbszweitwohnung), Auszubildende oder Pflegeheim-Bewohner
Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer?
Die Sätze liegen je nach Stadt zwischen 5 und 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete (oder vergleichbarer Miete bei Eigentum). Beispiele: Berlin 15 Prozent, Hamburg 8 Prozent, München 18 Prozent, Frankfurt 10 Prozent. Tipp: Wer überwiegend in der Zweitwohnung lebt, kann die Hauptwohnung dorthin verlegen — die Steuer entfällt komplett, weil dann keine Zweit-, sondern eine Hauptwohnung vorliegt. Verwandt: Doppelte Haushaltsführung, Grundsteuer.


