Steuerlexikon

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-IdNr., ist eine eigenständige steuerliche Kennnummer für Unternehmer im EU-weiten Geschäftsverkehr. Sie ist in § 27a UStG geregelt und wird in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Die USt-IdNr. wird vor allem benötigt, wenn Unternehmen grenzüberschreitend mit Geschäftspartnern in anderen EU-Mitgliedstaaten handeln — zum Beispiel bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder bei bestimmten B2B-Dienstleistungen mit Reverse-Charge-Verfahren.

Wer braucht eine USt-IdNr.?

  • Unternehmer mit innergemeinschaftlichen Lieferungen an EU-Unternehmen
  • Empfänger von Dienstleistungen aus dem EU-Ausland (Reverse-Charge)
  • Online-Händler mit B2B-Kunden in der EU
  • Kleinunternehmer nur dann, wenn sie auf den EU-Erwerb optieren oder selbst Reverse-Charge-Leistungen erhalten

Wie beantragst du die USt-IdNr.?

Du beantragst sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) — online oder schriftlich. Voraussetzung ist eine bereits vergebene Steuernummer beim örtlichen Finanzamt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen. Tipp: Prüfe die USt-IdNr. deiner EU-Geschäftspartner immer über die qualifizierte Bestätigungsabfrage im BZStOnline-Portal — sonst riskierst du bei einer Prüfung den Verlust der Steuerbefreiung und musst die Umsatzsteuer nachzahlen. Verwandt: Innergemeinschaftliche Lieferung, Umsatzsteuer.

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Kar Heinz