Steuerlexikon

Verpflegungsmehraufwand

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Der Verpflegungsmehraufwand ist eine Pauschale für Mehrkosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten. Geregelt in § 9 Abs. 4a EStG, ersetzt sie den Einzelnachweis von Verpflegungskosten — Belege für Essen sammelst du also nicht, die Pauschale gibt es immer.

Wie hoch sind die Pauschalen 2024?

  • 14 Euro bei Abwesenheit von 8 bis unter 24 Stunden
  • 28 Euro bei Abwesenheit von 24 Stunden (ganzer Kalendertag)
  • 14 Euro jeweils für An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen
  • Auslandspauschalen sind je Land höher (BMF-Schreiben jährlich aktualisiert)

Welche zeitlichen Grenzen gibt es?

An derselben Tätigkeitsstätte ist der Abzug auf drei Monate begrenzt (Drei-Monats-Frist). Eine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen lässt die Frist neu beginnen. Werden Mahlzeiten vom Arbeitgeber gestellt, kürzen sich die Pauschalen: 20 % für Frühstück, je 40 % für Mittag- und Abendessen. Tipp: Führe ein Reisekostenheft oder nutze eine App — Tag, Uhrzeit und Reiseziel reichen als Nachweis. Verwandt: Auswärtstätigkeit, Doppelte Haushaltsführung.

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Kar Heinz