Die zumutbare Belastung ist ein Eigenanteil, den du selbst tragen musst, bevor außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG steuerlich wirken. Sie wird stufenweise nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl berechnet — geregelt in § 33 Abs. 3 EStG. Erst der die zumutbare Belastung übersteigende Betrag mindert deine Steuer.
Welche Kosten betrifft die zumutbare Belastung?
- Krankheitskosten (Praxisgebühren, Zuzahlungen, Sehhilfen, Zahnersatz)
- Pflegekosten für Angehörige im Heim
- Beerdigungskosten über den Nachlass hinaus
- Scheidungskosten (nur in Ausnahmen seit 2013)
- NICHT: Unterhalt, Behindertenpauschbetrag, Pflegepauschbetrag
Wie hoch ist die zumutbare Belastung?
Die Sätze gestaffelt nach Gesamtbetrag der Einkünfte: bei Einzelveranlagung ohne Kinder 5 bis 7 Prozent, mit 1-2 Kindern 2 bis 4 Prozent, mit 3+ Kindern 1 bis 2 Prozent. Seit 2017 wird stufenweise berechnet — jede Einkommensstufe mit dem eigenen Prozentsatz. Tipp: Sammle alle Krankheitsbelege eines Jahres und reiche teure Behandlungen geballt ein — eine Verteilung über mehrere Jahre lässt dich die Schwelle nie überspringen. Verwandt: Krankheitskosten, Handwerkerleistungen.


