Tantieme oder Gewinnausschüttung? Steuervergleich 2025

Inhaltsverzeichnis

Tantieme oder Gewinnausschüttung – welche Option spart mehr Steuern?

Als Geschäftsführer oder Gesellschafter einer GmbH stehen Sie regelmäßig vor einer entscheidenden Frage: Tantieme oder Gewinnausschüttung – welche Option spart mehr Steuern?

Diese Entscheidung kann sich jährlich mit mehreren tausend Euro auf Ihre Steuerlast auswirken.

Während viele Unternehmer diese Wahl intuitiv treffen, verlieren sie dabei oft erhebliche Summen an den Staat.

Der Unterschied zwischen Lohnsteuer bei der Tantieme und Abgeltungsteuer bei der Gewinnausschüttung ist nur die Spitze des Eisbergs.

Sozialversicherungsbeiträge, verschiedene Freibeträge und versteckte Nebenkosten machen die Entscheidung komplex.

In diesem detaillierten Steuervergleich erfahren Sie, wann sich welche Option lohnt und wie Sie durch die richtige Strategie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren können.

Was ist eine Tantieme und wann kommt sie zum Einsatz?

Eine Tantieme ist eine erfolgsabhängige Vergütung für Geschäftsführer oder leitende Angestellte, die sich am Gewinn oder Umsatz des Unternehmens orientiert.

Im Steuerrecht wird sie als Arbeitslohn behandelt und unterliegt damit der Lohnsteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen.

Wichtig ist, dass die Tantieme bereits vor dem Geschäftsjahr vereinbart und dokumentiert werden muss, um steuerlich anerkannt zu werden.

Gewinnausschüttung: Definition und rechtliche Voraussetzungen

Eine Gewinnausschüttung hingegen ist die Verteilung des nach Steuern verbleibenden Gewinns an die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligungsquote.

Sie setzt einen positiven Bilanzgewinn voraus und muss durch einen ordnungsgemäßen Gesellschafterbeschluss gefasst werden.

Steuerlich wird sie als Kapitalertrag behandelt und unterliegt der Abgeltungsteuer.

Gesellschaftsrechtliche Unterschiede in der Praxis

Der wesentliche Unterschied liegt in der rechtlichen Natur: Während die Tantieme eine Geschäftsführervergütung darstellt und den Gewinn mindert, ist die Ausschüttung eine nachgelagerte Gewinnverwendung.

Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerberechnung und sollte bereits bei der Jahresplanung berücksichtigt werden.

Steuerliche Behandlung im Detail-Vergleich

Lohnsteuer bei Tantieme: Progression und Freibeträge

Bei der Tantieme greifen die normalen Lohnsteuerregeln mit progressivem Steuersatz.

Der Eingangssteuersatz liegt bei 14%, der Spitzensteuersatz bei 42% (ab 58.597 EUR) bzw. 45% (ab 277.826 EUR).

Zusätzlich fallen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

Der große Vorteil: Sie können sämtliche Werbungskosten, den Grundfreibetrag von 10.908 EUR (2024) und weitere Freibeträge nutzen.

Die Tantieme reduziert als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH und damit auch die Körperschaftsteuer von 15% plus Solidaritätszuschlag.

Dies führt zu einer indirekten Steuerersparnis auf Unternehmensebene, die bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden muss.

Abgeltungsteuer bei Ausschüttung: Flat Tax von 26,375%

Gewinnausschüttungen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag von 5,5%, was einem Gesamtsatz von 26,375% entspricht.

Dieser Satz ist unabhängig von der Höhe der Ausschüttung konstant – es gibt keine Progression.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR (2024) kann angerechnet werden.

Da die Ausschüttung aus bereits mit Körperschaftsteuer belastetem Gewinn erfolgt, entsteht eine Doppelbesteuerung.

Diese wird durch das Halbeinkünfteverfahren oder das Teileinkünfteverfahren gemildert, je nach gewählter Option.

Teileinkünfteverfahren als Alternative zur Abgeltungsteuer

Gesellschafter mit mindestens 1% Beteiligung können anstelle der Abgeltungsteuer das Teileinkünfteverfahren wählen.

Dabei werden nur 60% der Ausschüttung als steuerpflichtige Einkünfte angesetzt, dafür gilt der persönliche Steuersatz.

Diese Option lohnt sich besonders bei niedrigen persönlichen Steuersätzen unter 35%.

Sozialversicherung und versteckte Nebenkosten

Sozialversicherungsbeiträge bei Tantieme (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

Der entscheidende Kostenfaktor bei der Tantieme sind die Sozialversicherungsbeiträge.

Als Geschäftsführer-Gesellschafter zahlen Sie grundsätzlich in die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung ein.

Die aktuellen Beitragssätze liegen bei etwa 18,6% für die Rentenversicherung, 3,0% für die Arbeitslosenversicherung und durchschnittlich 14,6% für die Krankenversicherung – jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Bei der Beitragsbemessungsgrenze von 87.600 EUR (West) bzw. 85.200 EUR (Ost) für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie 62.100 EUR für die Krankenversicherung sind die Beiträge gedeckelt.

Oberhalb dieser Grenzen fallen keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge an.

Beitragsfreiheit bei Gewinnausschüttungen

Gewinnausschüttungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

Dies kann bei höheren Einkommen zu erheblichen Einsparungen führen.

Ein Geschäftsführer mit 100.000 EUR jährlicher Tantieme zahlt etwa 20.000 EUR Sozialversicherungsbeiträge, während bei einer entsprechenden Ausschüttung keine Beiträge anfallen.

Auswirkungen auf Rente, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsfreiheit hat jedoch Kehrseiten: Ohne Rentenversicherungsbeiträge entstehen keine Rentenansprüche, was eine private Altersvorsorge erforderlich macht.

Bei der Krankenversicherung müssen Sie sich als Gesellschafter oft freiwillig versichern, was bei höheren Einkommen teurer sein kann als die normale Beitragszahlung.

Praktische Rechenbeispiele: Wo liegt der Break-Even?

Beispielrechnung für Einkommen von 60.000 EUR

Nehmen wir einen Geschäftsführer-Gesellschafter mit einem zusätzlichen Betrag von 60.000 EUR (zusätzlich zum bestehenden Grundgehalt):

Tantieme-Variante (60.000 EUR zusätzlich):

  • Steuerersparnis auf GmbH-Ebene: 60.000 EUR × 30% = 18.000 EUR
  • Zusätzliche Lohnsteuer (bei Spitzensteuersatz 42%): 60.000 EUR × 42% = 25.200 EUR
  • Sozialversicherungsbeiträge (AG + AN): 60.000 EUR × 39,95% = 23.970 EUR
  • Gesamtbelastung: 25.200 EUR + 23.970 EUR - 18.000 EUR = 31.170 EUR
  • Netto erhalten: 60.000 EUR - 31.170 EUR = 28.830 EUR

Gewinnausschüttung (60.000 EUR):

  • Körperschaftsteuer (bereits gezahlt): 60.000 EUR ÷ 0,7 × 0,3 = 25.714 EUR
  • Abgeltungsteuer: 60.000 EUR × 26,375% = 15.825 EUR
  • Gesamtbelastung: 25.714 EUR + 15.825 EUR = 41.539 EUR
  • Netto erhalten: 60.000 EUR - 15.825 EUR = 44.175 EUR (vor Körperschaftsteuer)
Ergebnis: Bei 60.000 EUR ist die Tantieme günstiger (effektive Steuerbelastung: 52% vs. 69% bei Ausschüttung).

Kostenvergleich bei höheren Einkommen von 120.000 EUR

Bei einem zusätzlichen Betrag von 120.000 EUR verschiebt sich das Bild durch die Beitragsbemessungsgrenzen:

Tantieme-Variante (120.000 EUR zusätzlich):

  • Steuerersparnis auf GmbH-Ebene: 120.000 EUR × 30% = 36.000 EUR
  • Zusätzliche Lohnsteuer (bei Spitzensteuersatz 42%): 120.000 EUR × 42% = 50.400 EUR
  • Sozialversicherungsbeiträge (begrenzt durch BBG): ~30.000 EUR (deutlich weniger als proportional)
  • Gesamtbelastung: 50.400 EUR + 30.000 EUR - 36.000 EUR = 44.400 EUR
  • Netto erhalten: 120.000 EUR - 44.400 EUR = 75.600 EUR

Gewinnausschüttung (120.000 EUR):

  • Körperschaftsteuer (bereits gezahlt): 120.000 EUR ÷ 0,7 × 0,3 = 51.429 EUR
  • Abgeltungsteuer: 120.000 EUR × 26,375% = 31.650 EUR
  • Gesamtbelastung: 51.429 EUR + 31.650 EUR = 83.079 EUR
  • Netto erhalten: 120.000 EUR - 31.650 EUR = 88.350 EUR (vor Körperschaftsteuer)
Ergebnis: Bei 120.000 EUR wird die Gewinnausschüttung attraktiver (effektive Steuerbelastung: 37% vs. 69% bei reiner Betrachtung der Ausschüttung).

Break-Even-Punkt und strategische Erkenntnisse

Der Break-Even liegt etwa bei 80.000-90.000 EUR jährlich. Unterhalb dieser Schwelle ist die Tantieme meist günstiger, darüber die Gewinnausschüttung.

Wichtige Faktoren:

  • Beitragsbemessungsgrenzen 2024: 62.100 Euro jährlich für die Krankenversicherung und Sozialversicherungsbeiträge von 18,6% Rentenversicherung, 14,6% + 1,7% durchschnittlicher Zusatzbeitrag Krankenversicherung
  • Persönlicher Steuersatz: Entscheidend für die Wahl zwischen Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren
  • Sozialversicherungsschutz: Tantieme sichert Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Teileinkünfteverfahren als Alternative:

Bei persönlichen Steuersätzen unter 35% kann das Teileinkünfteverfahren vorteilhafter sein als die Abgeltungsteuer, da nur 60% der Ausschüttung versteuert werden müssen.

Optimale Strategie: Kombination aus beidem - Grundabsicherung durch Tantieme bis zur Beitragsbemessungsgrenze, darüber Optimierung durch Gewinnausschüttungen.

Entscheidungskriterien für die optimale Wahl

Einkommenshöhe und persönlicher Steuersatz als Hauptfaktoren

Die Einkommenshöhe ist der entscheidende Faktor.

Bis etwa 60.000 EUR Jahreseinkommen ist oft die Ausschüttung günstiger.

Darüber wird der Vorteil noch deutlicher, da die Sozialversicherungsbeiträge bei der Tantieme ins Gewicht fallen, während die Abgeltungsteuer konstant bleibt.

Der persönliche Steuersatz spielt eine wichtige Rolle bei der Wahl zwischen Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren.

Bei niedrigen Sätzen unter 35% kann das Teileinkünfteverfahren vorteilhafter sein.

Liquiditätsbedarf und Cashflow-Planung

Steueroptimierung für GmbH-Gesellschafter erfordert auch die Betrachtung der Liquidität. A

usschüttungen bieten mehr Flexibilität, da sie nicht regelmäßig erfolgen müssen.

Tantiemen sind planbarere Einkünfte, erfordern aber eine regelmäßige Zahlung.

Langfristige Steuerplanung und Unternehmensstrategie

Bei der langfristigen Planung sollten Sie auch zukünftige Steueränderungen berücksichtigen.

Die Ausschüttung bietet mehr Gestaltungsspielraum für das Timing, während Tantiemen an das Geschäftsjahr gebunden sind.

Häufige Steuer-Fallen vermeiden

Dokumentations- und Beschlussfehler bei der Umsetzung

Ein häufiger Fehler ist die mangelnde Dokumentation der Tantieme-Vereinbarung.

Diese muss vor Beginn des Geschäftsjahres schriftlich fixiert werden.

Gewinnausschüttung vs. Geschäftsführergehalt zeigt weitere kritische Punkte auf.

Bei Ausschüttungen müssen die Gesellschafterbeschlüsse ordnungsgemäß protokolliert werden.

Formfehler können zur Nichtanerkennung führen.

Timing-Probleme und Stichtags-Regelungen

Das Timing ist entscheidend: Tantiemen müssen im Geschäftsjahr der Entstehung gebucht werden.

Ausschüttungen können zeitlich flexibler gestaltet werden, müssen aber aus einem positiven Bilanzgewinn erfolgen.

Umsatzsteuerliche Fallstricke bei der Abrechnung

Sozialversicherung bei Tantieme sparen ist ein Aspekt, aber Vorsicht bei der Umsatzsteuer: Tantiemen sind umsatzsteuerfrei, während bei bestimmten Gestaltungen Umsatzsteuer anfallen kann.

Ihre nächsten Schritte zur Steueroptimierung

Die Entscheidung zwischen Tantieme oder Gewinnausschüttung hängt maßgeblich von Ihrer individuellen Situation ab.

Bei Einkommen unter 60.000 EUR ist meist die Ausschüttung günstiger, darüber wird der Vorteil noch deutlicher.

Die Kombination beider Instrumente bietet oft die beste Lösung: Grundabsicherung durch Tantieme bis zur Beitragsbemessungsgrenze, darüber Optimierung durch Ausschüttungen.

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Die richtige Entscheidung kann Ihnen jährlich mehrere tausend Euro sparen und Ihre langfristige Finanzplanung optimieren.

Zögern Sie nicht – jedes Jahr ohne Optimierung ist bares Geld, das Sie an den Staat verschenken.

Optimieren Sie Ihre Vergütungsstrategie und maximieren Sie Ihr Nettoeinkommen. Die richtige Balance zwischen Tantieme und Gewinnausschüttung ist entscheidend für Ihre finanzielle Effizienz. Werden Sie jetzt Mandant bei GoldmanTax und gestalten Sie Ihre Vergütung steueroptimal.

Über den Autor

Tantieme oder Gewinnausschüttung? Steuervergleich 2025

Soufian El Morabiti

Umstrukturierungsexperte
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